Future 2
Für den Abschluss eines Futures fallen keine Kosten in Form von Prämien als Ausgleich zwischen den Vertragspartnern an, da sowohl Käufer als auch Verkäufer gleiche Rechte und Pflichten tragen.

Sehr wohl müssen beide Vertragspartner aber eine Vorschusszahlung leisten. Sie dient als Sicherheitsleistung, und wird auch "Einschusszahlung", "Sicherheitsleistung" oder "Initial Margin" genannt.

Sie beträgt nur einen Bruchteil des Kontraktwertes - z.B. fünf Prozent des Kontraktwertes oder auch einen fixen Betrag - und kann je nach vorherrschender Preisschwankungsintensität nach oben oder unten korrigiert werden.

Der Betrag wird in Form von Bargeld oder der Hinterlegung adäquater Wertpapiere vor der Ausführung eines Auftrags auf ein Margin-Konto eingezahlt und ermöglicht im Handel mit Futureskontrakten die Nutzung eines Hebels.

Investmentfonds, die ausschließlich in Futures-Kontrakte investieren, heißen Managed Futures.
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Strategie